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Meldepflicht für besonders besorgniserregende Stoffe offiziell gestartet

Meldepflicht für besonders besorgniserregende Stoffe offiziell gestartet

Ab dem 1. Juli 2025 gilt eine Meldepflicht für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Abfallströmen.

Dies erfordert eine genaue Registrierung und Kenntnis Ihrer Ströme. Greenwaste sorgt dafür, dass Sie rechtzeitig und korrekt melden.

Nehmen Sie Kontakt für eine SVHC-Prüfung Ihrer Abfallströme auf.